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compleo newsletter 03/2010

Inhalt

Betriebsratswahlen 2010

München – ein Dienstleistungsstandort auf TOP-Niveau

Change Management (Teil 3): Adaptive Unternehmenskultur konkret

 

Einleitung

Liebe Leser,

mit unserer März-Ausgabe wollen wir Sie noch vor Frühlingsbeginn über aktuelle wirtschaftliche und unternehmensrelevante Themen informieren und damit auf Aspekte aufmerksam machen, die für Sie von Bedeutung sein könnten.

Unser erster Artikel fasst die wichtigsten gesetzlichen Verpflichtungen zusammen, die sich für Sie als Arbeitgeber im Zusammenhang mit den diesjährigen Betriebsratswahlen ergeben, und zeigt die Chancen und Risiken der Einflussnahme auf den Ausgang der Betriebsratswahl auf.

Unaufhaltsam ist seit 2006 die Entwicklung des Freistaates Bayern zu einem der führenden Dienstleistungsstandorte und attraktivsten Finanzplätze in Europa. Welchen Einfluss dieser Trend auf Existenzgründer in Bayern hat, lesen Sie in unserem zweiten Artikel.

Abschließend gehen wir bei unserer Reihe „Change Management“ ins Detail und erläutern die Zusammenhänge zwischen den wichtigsten Merkmalen einer adaptiven Unternehmenskultur. Wie Sie Ihr Change-Projekt erfolgreich umsetzen, erfahren Sie hier.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen.

Ihr compleo Team

 

Betriebsratswahlen 2010

Es ist wieder soweit. In der Zeit zwischen dem 1. März 2010 und dem 31.05.2010 finden Neuwahlen des Betriebsrats statt. Mit diesem Gremium pflegen Sie als Arbeitgeber laut Betriebsverfassungsgesetz während der kommenden vier Jahre eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs.

In diesem Zusammenhang ergeben sich für Sie verschiedene gesetzliche Verpflichtungen. So tragen Sie als Arbeitgeber die Kosten der Wahl. Darunter fällt die Anschaffung von für die Wahl erforderlichen Materialien, wie beispielsweise einer Wahlurne, genau so wie eine erforderliche Wahlvorstandsschulung. Ebenso haben Sie dem Wahlvorstand zur Aufstellung der Liste der Wahlberechtigten (sog. Wählerliste) die dafür erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen sind dies Familienname, Vorname und Geburtsdatum der Wahlberechtigten. Zudem haben Sie den Wahlvorstand bei der Feststellung der in Ihrem Betrieb tätigen leitenden Angestellten gem. § 5 BetrVG, Absatz 3, zu unterstützen.

Sie sollten die Möglichkeit, bei der Aufstellung der Wählerliste mitwirken zu können, in Ihrem eigenen Interesse nutzen, denn auf diese Weise stellen Sie sicher, dass auch nur die tatsächlich wahlberechtigten Arbeitnehmer Ihres Betriebs in die Wählerliste aufgenommen werden. Damit ergibt sich für Sie eine direkte Kontrollmöglichkeit auf die Anzahl der Mitglieder Ihres Betriebsrats. Ihnen ist es zudem möglich, bestimmte Arbeitnehmer zu motivieren, sich bei der Wahl des Betriebsrats zu engagieren und so die Zusammensetzung des Betriebsrats zu kontrollieren. Darüber hinaus können Sie die Belegschaft sachlich über Fakten informieren und auf diese Weise versuchen, den Ausgang der Betriebsratswahl zu beeinflussen.

Bedenken Sie jedoch, dass jeder Versuch der Einflussnahme genau zu überdenken und rechtlich zu überprüfen ist. So ist Ihnen insbesondere eine Einflussnahme durch das Versprechen von Vorteilen für den Fall, dass ein Arbeitnehmer auf seine Kandidatur verzichtet, verboten. Ebenso dürfen Sie die Wahl des Betriebsrats weder behindern, noch dürfen Sie Ihre Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts, beispielsweise durch die Androhung von Nachteilen, beschränken. Von derartigen Versuchen der Einflussnahme ist dringend abzuraten, da derartige Handlungen einen Straftatbestand darstellen.

 

München – ein Dienstleistungsstandort auf TOP-Niveau

Dienstleistungsunternehmen spielen mittlerweile die wichtigste Rolle unter den Arbeitgebern in Bayern. Insbesondere für die wirtschaftliche Entwicklung Münchens ist der Dienstleistungssektor seit vielen Jahren als Wachstumsmotor Nummer eins zu betrachten.

Zwar dominieren noch immer die haushaltsnahen Dienstleister, etwa im Bereich der Gastronomie und des Gesundheitswesens, den Markt. Unternehmer in München werden jedoch auch mit praktischen unternehmensnahen Services, von der Gebäudereinigung über die Logistik bis hin zur Werbeagentur bestens bedient. Hinzu kommt eine Vielzahl an sehr hochwertigen Beratungsdienstleistern. Hierzu zählen Wirtschafts- und Rechtsberatung, Ingenieur- und Architekturdienstleistungen oder Software- und DV-Services. Dieser Trend zum Dienstleistungsstandort München zeichnet sich seit 2006 sehr deutlich und mit steigender Tendenz ab. Der Freistaat, und nicht zuletzt die Landeshauptstadt, haben sich damit in Deutschland und auch international zu einem der führenden Standorte für Dienstleister entwickelt.

München gilt sogar als der attraktivste und vielseitigste Finanzplatz in Europa. Mittlerweile sind in der bayerischen Metropole die meisten Versicherungsgesellschaften innerhalb Deutschlands beheimatet. Damit ist München nicht nur für Existenzgründer innerhalb der Dienstleistungsbranche attraktiv. Die Landeshauptstadt lockt mit diesem Angebot viele Unternehmen aus der Hochtechnologie sowie aus Forschung und Entwicklung nach Bayern, die allesamt einer hochmodernen und gut entwickelten Infrastruktur bedürfen. Zudem wissen viele Unternehmen die gut ausgebildeten Arbeitskräfte der Region sehr zu schätzen.

Die compleo AG unterstützt internationale Unternehmen bei der Firmenansiedlung in Deutschland und insbesondere in Bayern. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Change Management (Teil 3): Adaptive Unternehmenskultur konkret

In unserer letzten Newsletter-Ausgabe wurden die wichtigsten Merkmale einer adaptiven Unternehmenskultur vorgestellt. Abschließend wollen wir etwas konkreter auf deren Zusammenhang eingehen und damit unsere Reihe „Change Management“ abschließen.

Führung,  Umgestalten sowie Einbinden und Verankern sollten auf vorangehende und begleitende Selbstreflexionsprozesse aufbauen. Selbstreflexion ist das wichtigste Merkmal zur Sicherung der ökonomischen Richtigkeit, der Qualität und der sozialen Interaktivität von Veränderungsprozessen. Dabei sollte besonderen Wert auf konstruktive Kritik im Unternehmen und unter Mitstreitern gelegt werden. Sie ist die Direktive und das Korrektiv für den eingeschlagenen Kurs wie auch ein starkes Mittel, die engsten Mitarbeiter einzubinden und als tragende Säulen des Change-Management-Prozesses zu verankern. Ziel ist es, einen konstruktiven Dialog zu etablieren.

Ein wesentlicher Teil der Mitarbeiterschaft kann durch Befragungen in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden werden. Das bereitet schon im Vorfeld die spätere notwendige Identifikation mit den stattfinden Veränderungen. Werden diese nicht von der Mehrzahl der Belegschaft getragen, droht jedes Change Management zu scheitern.

Verantwortliche in Change-Prozessen tun gut daran, eine „Guiding alliance“ zu bilden. Dies sind die engsten Mitwirkenden innerhalb des Change Managements. Idealerweise ist diese Allianz aus internen Führungspersonen und externen Interim Managern zusammengestellt. Erst durch den spannungsreichen Mix aus vertieftem internem Blick, der Vertrautheit des eigenen Führungspersonals mit der Firmenkultur und der externen und unvoreingenommenen Perspektive der Interim Manager wird die Gestaltung und Umsetzung zum Erfolg. Insbesondere verfügen Interim Manager über die entsprechende Expertise in Veränderungsprozessen und haben gerade in der Initiierung und  Implementierung von Change-Projekten einen Professionalisierungsgrad erreicht, der intern oftmals fehlt. Entscheidend dabei ist jedoch, dass der Vorstand durch persönliche Präsenz den Wert und das Gewicht der Veränderung unterstreicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Vorstand/CEO:
Hadi Tunc

Aufsichtsrat/Supervisory Board:

Vorsitzender/Chairman:
Friedrich H. Cloos

Mitglieder des Aufsichtsrats/Members of Supervisory Board:
Dr. Christian Wolf
Dr. Walter Maier

Sitz der Gesellschaft/Company Registration:
München/Munich

Registergericht/Register Court:
Amtsgericht München/County Court Munich:
HRB: 143 169

USt-IdNr: DE813468753
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